Teilnahmebedingungen
1. Vorbemerkungen
Teilnahmevoraussetzung an allen Bergsport-Veranstaltungen von Bergzeit Ettlingen e.V. (nachfolgend: „BRGZT“ oder „Verein“) ist eine Mitgliedschaft bei Bergzeit Ettlingen e.V.
1.1 BRGZT bietet im Rahmen seines Vereinszwecks Bergsport-Veranstaltungen (mehrtägige Skitouren etc.) an. Alle unsere Veranstaltungen werden ehrenamtlich durchgeführt, d.h. unsere TourenleiterInnen (nachfolgend: „TL“) erhalten keine Vergütung. Die Teilnahmebedingungen sollen für die von BRGZT angebotenen Veranstaltungen einen möglichst reibungslosen Ablauf gewährleisten, finanzielle Schäden für TeilnehmerInnen und BRGZT vermeiden und die TL und AusbilderInnen schützen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
1.2 Bei Touren im Bergsport besteht grundsätzlich ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko, z. B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Diese Risiken können auch durch umsichtige und gut ausgebildete TL nicht vollkommen vermieden bzw. ausgeschlossen werden. Bei Touren in den Bergen bleibt immer ein alpines Restrisiko, das die Teilnehmenden selbst tragen müssen. Auch ist zu berücksichtigen, dass in den Bergen, vor allem in abgelegeneren Regionen keine oder aber nur begrenzte Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Wir erwarten daher von allen Teilnehmenden an unseren Veranstaltungen ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit und auch die Bereitschaft, allen Teilnehmenden im Falle eines Unfalls (Erste) Hilfe zu leisten. Wir empfehlen daher allen Teilnehmenden, sich im Vorfeld unserer Veranstaltungen gebührend mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit Touren im alpinen Bereich verbunden sein können.
1.3 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Anweisungen der TL zu beachten und ihr Verhalten an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen. Sie haben insbesondere ihre eigenen Fähigkeiten und ihre körperliche Verfassung realistisch einzuschätzen. Teilnehmende sind verpflichtet, die für die jeweilige Tour vorgeschriebene oder nach den Umständen erforderliche Ausrüstung mitzuführen und diese bestimmungsgemäß zu verwenden. Stellen Teilnehmende während einer Tour fest, dass sie den Anforderungen oder den aktuellen Verhältnissen nicht mehr gewachsen sind, haben sie dies der Tourenleitung unverzüglich mitzuteilen und deren Anweisungen zu befolgen.
2. Ausbildungs- und Führungstouren
BRGZT veranstaltet Ausbildungs- und Führungstouren (nachfolgend: „Tour“).
2.1 Bei einer Ausbildungsveranstaltung übernimmt der/die AusbilderIn die Verantwortung für die Gruppe. Er/sie sorgt z.B. dafür, dass die Gruppe zusammenbleibt, trifft wichtige Entscheidungen und hat aufgrund seiner/ihrer Erfahrung das Vertrauen seiner Gruppe. Er/sie steuert im Rahmen seiner/ihrer Ausbildertätigkeit die Eigenverantwortung der Teilnehmenden, schult selbständige Entscheidungen, reflektiert mit den Teilnehmenden ihre Handlungsweisen und greift dann ein, wenn Gefahr für Leib oder Leben besteht. Ausbildungstouren werden ansonsten wie Führungstouren behandelt.
2.2 Bei einer Führungstour plant der/die TL eine Tour und fertigt eine entsprechende Ausschreibung an (Wegstrecke, Höhenmeter, vs. Dauer, Steilheit, Tourencharakter, besondere Schwierigkeiten). Die Voraussetzungen bezüglich Kondition und Erfahrung sowie die Beherrschung notwendiger Techniken wird beschrieben. In der Ausschreibung von Führungstouren wird auf Grundlage einer Kostenschätzung (Umlage bei voller Teilnehmerzahl) mit Angabe der enthaltenen Leistungen eine Teilnahmegebühr (nachfolgend „TG“) pro Person angegeben. Neben dieser Teilnahmegebühr ist auch der Zahlungstermin in der Ausschreibung aufzunehmen.
Anmeldungen für Touren sind verbindlich, wenn sie von BRGZT bzw. der Tourenleitung bestätigt worden sind. Mit der Bestätigung ist der/die TeilnehmerIn verpflichtet, die in der Ausschreibung gennannten Gebühren innerhalb von einer Woche zu zahlen. Erst mit Eingang des Betrages auf dem Konto von BRGZT ist eine Teilnahme an der Tour möglich. Unabhängig vom jeweiligen Anmeldeverfahren entscheidet die Tourenleitung über die endgültige Teilnahme an der Veranstaltung. Teilnehmende, die die ausgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen oder sich den Anweisungen der Tourenleitung widersetzen, können von der TL von der Tour ausgeschlossen werden. Der Ausschluss während einer Tour kann mündlich erfolgen, sofern ein Ausschluss in Textform nicht möglich ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Beitrages. Durch den Ausschluss zusätzlich entstehende Kosten (z.B. Abholung von einer exponierten Hütte durch einen Bergführer, zusätzliche Reisekosten etc.) gehen zu Lasten des ausgeschlossenen Teilnehmers. Gleiches gilt für Teilnehmer, die eine Tour vorzeitig aus eigenem Ermessen abbrechen.
Außergewöhnliche Umstände wie z.B. Schlechtwetter, schlechte Tourenbedingungen, Lawinengefahr, erhebliche gesundheitliche Probleme können zu einer vorzeitigen Beendigung der Tour oder zu einer Verlegung des Tourengebietes führen. Die Gründe für den Abbruch bzw. die Verlegung müssen den Teilnehmenden erläutert werden. Eine Erstattung von Teilnahmegebühren findet in diesen Fällen nicht statt.
Alle Kosten, die während einer Führungstour anfallen oder durch diese verursacht werden, tragen die Teilnehmenden. Etwaige erforderliche Mehrkosten, die außerplanmäßig entstehen, werden auf alle Teilnehmenden umgelegt.
3. Stornobedingungen
Die Teilnehmenden können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung (maßgebend ist der in der Ausschreibung genannte Termin) ohne Angabe von Gründen von der gebuchten Tour zurücktreten, was in Textform gegenüber BRGZT zu erfolgen hat (z.B. per E-Mail: info@bergzeit-ettlingen.de). In diesem Fall kann BRGZT eine pauschale Entschädigung verlangen, die sich wie folgt staffelt:
- bis 61 Tage vor Beginn: keine Stornogeb.
- ab 60 Tage vor Beginn: 30% der TG
- ab 30 Tage vor Beginn: 50% der TG
- ab 14 Tage vor Beginn: 70% der TG
- ab 7 Tage vor Beginn: 80% der TG
Den Teilnehmenden bleibt es im Hinblick auf die oben genannten Pauschalen unbenommen, nachzuweisen, dass BRGZT kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird allen Teilnehmenden empfohlen.
4. Haftung von BRGZT bzw. der TourenleiterInnen und Versicherungen
BRGZT haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen (TL und AusbilderInnen) beruhen. Die Haftung des Vereins für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt auch bei fahrlässiger Pflichtverletzung uneingeschränkt bestehen. Für sonstige Schäden haftet der Verein bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verein – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Soweit ein Schaden ausschließich auf einem typischen, von der jeweiligen Veranstaltung nicht beherrschbaren Bergsport- oder Umweltrisiko beruht und keine vom Verein, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretende Pflichtverletzung vorliegt, besteht keine Haftung des Vereins. Dies gilt insbesondere für Schäden, die ausschließlich durch natürliche alpine Gefahren, plötzlich eintretende Wetter- und Witterungsverhältnisse oder sonstige vom Verein nicht zu vertretende äußere Umstände verursacht werden. Die Regelung stellt keinen Ausschluss der gesetzlichen Haftung für ein vom Verein zu vertretendes Verhalten dar.
Der Verein empfiehlt allen Teilnehmenden einer Tour, vor der Teilnahme einen ausreichenden persönlichen Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherungsschutz sowie – soweit für die jeweilige Veranstaltung sinnvoll – einen Versicherungsschutz für Bergungs- und Rettungskosten sicherzustellen, der auch im Ausland gilt. Soweit in der Ausschreibung einer Veranstaltung ausdrücklich ein bestimmter Versicherungsschutz vorausgesetzt wird, ist dieser vom Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
5. Datenerhebung und Erfassung
Die bei der Anmeldung zu einer Tour angegebenen personenbezogenen Daten des/der TeilnehmerIn werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Tour verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Der/die TeilnehmerIn willigt in eine Speicherung seiner/ihrer Daten zu diesem Zweck ein.
6. Bildrechte
Bei Gruppenfotos, die von der Tourenleitung zur Veröffentlichung angekündigt werden, geben die TeilnehmerInnen durch ihr Mitwirken die Zustimmung, dass die Bilddateien von BRGZT in der Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. auf der Homepage verwendet werden dürfen. Ungeachtet dessen haben die Teilnehmenden das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen ihre Zustimmung zu widerrufen. Für alle übrigen Fotos sind die Fotografierenden dafür verantwortlich, die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden zu achten. Eine Veröffentlichung ist also nur mit Einverständnis der Fotografierten möglich.
7. Anmeldung und Teilnahme
Die Teilnehmenden erkennen mit ihrer Anmeldung und/oder Teilnahme an Bergsport-Veranstaltungen bei BRGZT diese Teilnahmebedingungen an.
